100 Jahre österreichische Bundesverfassung: Welche Rolle spielen die Menschenrechte und die Grundwerte der Europäischen Union?

01. Oktober 2020 18:00-19:00 | Podiumsdiskussion (Online (Livestream))

veranstaltet von:
Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
 

Die Bedeutung politischer Bildung für die Akzeptanz der Werte demokratischer Rechtsstaaten



Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Justizgeschichte und Rechtsstaat, dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments und der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich.



Wie prägend ist die Einbindung der EMRK und der Europäischen Grundwerte einschließlich der EU-Grundrechtecharta für die Österreichische Bundesverfassung?



Am 01.10.1920 beschloss der Nationalrat die Österreichische Bundesverfassung. 1958 trat Österreich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei, der bei uns seit 1964 der Rang von Verfassungsrecht zukommt. Am 1.1.1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union und hat damit auch die Grundwerte übernommen, auf die sich die Union gründet. Die EU Grundrechtecharta wurde am 7.12.2000 vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in Nizza feierlich verkündet und trat durch den Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.



Welche Bedeutung haben die EMRK, die in Art 2 der EU-Verfassung gelisteten 13 Grundwerte und die vor 20 Jahren proklamierte und seit 10 Jahren rechtsverbindliche Grundrechtecharta der EU sowie die Entscheidungen des EuGH in Luxemburg und des EGMR in Straßburg für das Verfassungsrecht in Österreich?



Politische Bildung ist eine wesentliche Grundlage für die Akzeptanz der Werte der demokratischen Rechtsstaaten Europas. Woran krankt ihre Vermittlung?



Weitere Informationen zur Veranstaltung. Links zum Live-Stream

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