Schülerinnen und Schüler haben das Recht, eine Schülerzeitung herauszugeben und zu vertreiben. Grundlage dafür bilden die in der Verfassung festgeschriebene Meinungs- und Pressefreiheit (Staatsgrundgesetz, Artikel 13; Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 10).
Wer eine eigene Meinung hat, kann diese in der Schülerzeitung anderen mitteilen. Wer (noch) keine eigene Meinung hat, hat erst recht allen Grund, an einer Schülerzeitung mitzuarbeiten, denn dies erfordert kritisches und kreatives Denken. Und das wiederum hilft sehr dabei, eine eigene (fundierte) Meinung zu entwickeln. Dabei lernt man auch noch das journalistische Handwerkszeug, das für jede Art von publizistischer Tätigkeit – ob auf Papier oder digital in Social Media – sehr nützlich ist.
Einfach ausprobieren und das Schulleben aktiv mitgestalten!
Für alle, die es angehen wollen, hier einiges Wissenswertes rund um die Herausgabe einer Schülerzeitung.
Was ist eine „Schülerzeitung“ und was nicht?
Eine Schülerzeitung ist ein periodisches Druckwerk, das von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für Schülerinnen und Schüler gestaltet und herausgegeben wird. Die Eigenschaft einer Schülerzeitung geht nicht verloren, wenn fallweise Beiträge von Erwachsenen (z. B. Eltern oder LehrerInnen) darin erscheinen oder gelegentlich Personen, die nicht Schüler bzw. Schülerinnen sind, mitarbeiten (z. B. in technisch-redaktionellen Angelegenheiten).
Eine Schülerzeitung dient dem Gedankenaustausch und der Auseinandersetzung mit schulischen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und allgemein-kulturellen Problemen.
Von einer Schülerzeitung kann nicht gesprochen werden, wenn ein Druckwerk sich ganz allgemein an Schülerinnen und Schüler oder Jugendliche schlechthin wendet und nicht nur an die Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Schulen; oder wenn die Gestaltung der Zeitung wesentlich von anderen Personen (z. B. einer Lehrerin) und nicht von den Schülerinnen und Schülern bestimmt wird.
Diese Abgrenzung ist deshalb wichtig, weil es für Schülerzeitungen besondere Rechte gibt. Sie dürfen z. B. in der Schule vertrieben werden (schulfremde Druckwerke nicht) und sie brauchen lt. Mediengesetz kein Impressum. Damit die Zeitung als Schülerzeitung erkennbar ist, sollte sie aber einen Nachweis enthalten, dass sie von SchülerInnen für SchülerInnen gemacht wurde.
Was genau aus der Sicht des Medienrechts und anderer Gesetze bei der Herausgabe einer Schülerzeitung zu beachten ist, wird in einem Merkblatt zur Herausgabe von Schülerzeitungen des Bildungsministeriums ausführlich dargelegt (vgl. Rundschreiben Nr. 8/2015, BMBF, Mai 2015).
Verantwortungsvoll handeln – Grundsätze für die journalistische Arbeit
Die Herausgabe einer Schülerzeitung bedeutet Verantwortung im Umgang mit Informationen und deren Verbreitung. Was verantwortungsvolles journalistisches Handeln meint, zeigt der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ auf. Die vom Österreichischen Presserat aufgestellten Grundsätze für die publizistische Arbeit sollten auch in Schülerzeitungen gewahrt werden.
(245kb) Ehrenkodex für die österreichische Presse
Eine Anregung zum Nachdenken über Medien, Ethik und Verantwortung bietet das Kapitel „Pressekodex“ im Workshop „Meinungsfreiheit“:
http://www.mediamanual.at/mediamanual/workshop/lo/0105_pressekodex.php
Presseausweis für junge Medienschaffende
Wer sich besonders engagieren möchte, könnte beim Verein Jugendpresse Österreich einen Jugend-Presseausweis beantragen. Dieser hilft, leichter Informationen zu erhalten und dient als Nachweis der journalistischen Arbeit. Er umfasst zwei Ausweise: den Jugend-Presseausweis für Österreich und die European Youth Press Card für ganz Europa.
Kein Blatt vorm Mund: schülerzeitung.de
Diese deutsche Plattform informiert mittels Online-Handbuch u. a. über Text- und Stilformen in einer Zeitung und gibt praktische Tipps für die Organisation einer Redaktion.
An einem Schülerzeitungswettbewerb teilnehmen
Immer wieder werden von verschiedensten Stellen Wettbewerbe für Schülerzeitungen ausgeschrieben. Recherchiert selbst, wer gerade zu einer Teilnahme aufruft!
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