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mla
Teilnahmebedingungen
Für ALLE Einreichungen gilt: Nur wenn Sie ausreichend Information zu Ihrem Projekt zur Verfügung stellen, kann die Jury zu einer Entscheidung finden!

Bitte legen Sie daher ALLEN fertigen Projekten den ausgefüllten Projekt-Begleitbogen bei.
Download "Projekt-Begleitfragebogen" Download  PDF (99kB)
Download "Projekt-Begleitfragebogen" Download  RTF (526kB)

TIPP: Je kürzer die Beiträge, desto besser. (Video: bis zu 3 Minuten!) Fokussieren Sie das Thema. Finden Sie das Motto und gestalten Sie Ihre audiovisuelle Botschaft präzise. Mehr im mediamanual unter Leitfaden/Recherche. Und bedenken Sie: Um ein 3-Minuten-Video herzustellen brauchen Sie und Ihre SchülerInnen in der Regel 1 Tag am Video-Schnittcomputer!

Rechte
Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Autor/Einreicher der Arbeit. Mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten auf mediamanual.at ausgestellt bzw. vorgeführt werden, dass Fotos aus Ihrer Arbeit, die Beschreibungen sowie die Arbeiten selbst im Katalog sowie in schriftlichen Aussendungen, Pressetexten, Radio, DVD/CD-ROM, Fernsehen veröffentlicht werden dürfen.

Hinweis: Foto- und Videoaufnahmen, auf denen die Abgebildeten deutlich zu identifizieren sind, sind in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten bzw. der Erziehungsberechtigten zulässig. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie hier: http://www.mediamanual.at/mediamanual/projekte/arbeitsunterlagen.php


Urheberrechte Musik
Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung (durch öffentliche Aufführung oder Zur Verfügung Stellung im Internet) von urheberrechtlich geschützter Musik nur mit Zustimmung der Rechteinhaber an der Musik erlaubt ist. D.h. es muss die Zustimmung
  a) des Komponisten,
  b) des Interpreten und ggf.
  c) des Tonträgerherstellers (in der Regel eine "Plattenfirma")vorliegen.

Da es in der Regel sehr aufwändig ist, diese Zustimmungen einzuholen, hat das BMB mit der Verwertungsgesellschaft LSG eine Vereinbarung getroffen, der zufolge für Schülerarbeiten, die im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden [mla] - media literacy award (ein Wettbewerb für von Kindern und Jugendlichen erstellten Medien) hergestellt werden, die Bewilligung zur Verwendung der geschützten Musik vom BMB pauschal abgegolten wird.

Wenn es sich um einen Beitrag für den [mla] handelt, darf er auf der Website des BMB und auf der Website der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Technische Anforderungen:
Um Ihr Projekt optimal weiterverarbeiten und präsentieren zu können, empfehlen wir folgende Standards:

Video
Länge: vorzugsweise bis zu 3 Minuten, maximal 8 Minuten
bevorzugt: mp4 H264, AVI, MOV... u.a. am besten in HD Format 16:9 (1920 x 1080) oder niedriger (mind. 720 x 576 – 4:3 Format); 25p (50i)
Trägermaterial: DVD, USB oder per Datentransfer nach Absprache

Radio
Master: Audio-CD, DVD/CD-Rom, USB, Datentransfer nach Absprache
Dateiformat: WAV, AIF, MP3...

Multimedia
Daten: diverse Formate: HTML, Flash, Shockwave, PDF, PowerPoint, EXE-Datei etc.
Speichermedium: DVD, Internet, USB, Datentransfer nach Absprache...

Bildmaterial
Dateiformat: JPG, GIF, EPS, PSD, PDF, PNG, TIFF...


STATUTEN DES [mla]
1
Im Rahmen einer Veranstaltung werden die besten der eingereichten Projekte präsentiert und die Preise verliehen.

2
Veranstalter des Wettbewerbs media literacy award [mla] ist das Bundesministerium für Bildung (BMB).

3
Zum Wettbewerb zugelassen sind alle Kategorien, die sich inhaltlich auf die im Grundsatzerlass für Medienerziehung formulierten Richtlinien des BMB beziehen. Zugelassen sind: Videos, Radiosendungen, Presseartikel, Essays, Studien, wissenschaftliche Arbeiten, Internetprojekte, Multimediaprojekte, Social Software, Games.
Genres: drama, docu, report, culture, media, commercial, making of, digital storytelling.

4
Angenommen werden Filme auf DV, CD-ROM, AVI, Qicktime, MPEG, DVD; Publikationen und Druckwerke als PDF-Dateien; Internetproduktionen in HTML und Flash; Audioproduktionen auf CD, MP3; Text, Bilder, Grafiken und Poster im JPG, GIF, EPS, TIFF, PNG, Word RTF und PDF Format; Animationen und Spiele im Flash-, Shockwave- und Scratch-Format.

5
Die zum Wettbewerb eingereichten Produktionen müssen im Jahr der Wettbewerbsausschreibung fertiggestellt worden sein. Zugelassen sind auch Produktionen, die bereits bei anderen Wettbewerben eingereicht wurden.

6
Die Einsender übertragen den Veranstaltern das Recht zur öffentlichen Vorführung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Wettbewerbs (Prämierungs- und Informationsveranstaltungen) sowie das Recht für die Veröffentlichung im Internet.

7
Es werden Urkunden für die besten Leistungen vergeben. Diese werden den Teams der ausgezeichneten Produktionen im Rahmen einer Prämierungsveranstaltung überreicht. Darüber hinaus können besondere Einzelleistungen von SchülerInnen mit einem Preis ausgezeichnet werden.

8
Für die Endausscheidung können in den unter Ziffer 3 genannten Kategorien bis zu jeweils 3 Produktionen nominiert werden. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fach-Jury.

9
Die eingereichten Produktionen müssen bis zum Einsendeschluss angemeldet werden. Für Projekte, die eine Produktionsunterstützung in der Kategorie Video angefordert haben, gilt der 1. März als Anmeldeschluss.

10
Der Hin- und Rücktransport der Masterbänder, Vorlagen oder Datenträger erfolgt auf Kosten und Gefahr der Einsender.

11
Ein ausdrücklich erwünschter Rückversand der eingereichten Produktionen, erfolgt nach Beendigung der Wettbewerbsveranstaltung an die im Anmeldeformular angegebene Anschrift.

12
Die PreisträgerInnen werden bis Ende September des darauffolgenden Schuljahres benachrichtigt und zur Preisverleihung eingeladen.




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