Pressefreiheit und Zensur
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Die ersten Zensurmaßnahmen sind uns aus dem antiken Griechenland
überliefert. Die Institution, die in Europa als Erstes
rigorose Zensurmaßnahmen betrieben hat, war die katholische
Kirche. Bis Gutenbergs Erfindung war es leicht zu zensurieren,
von Handschriften ging auf Grund geringer Auflagen obendrein
auch noch keine besondere Gefahr für die Kirche aus. |
Österreich
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Mit dem Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom
30. Oktober 1918 ist "Jede Zensur […] als dem
Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig
aufgehoben." Und weiter heißt es: "Die volle
Freiheit der Presse ist hergestellt." |
Die Wiedereinführung der Zensur
in Österreich am 7. 3. 1933 durch die Verordnung Nr. 41 der
Bundesregierung bedeutet gleichzeitig die Abkehr von demokratischen
Grundprinzipien. Bundeskanzler Engelbert Dollfuß errichtete
schrittweise eine diktatorische Herrschaft. Die oppositionellen
Massenmedien wurden einer Zensur unterworfen. Im Sommer 1934 kam
es in Wien zu einem Putschversuch der illegalen Nationalsozialisten,
die am 25. Juli das Bundeskanzleramt besetzten und Dollfuß
ermordeten. 1938 konnte Hitler ohne nennenswerte Gegenwehr Österreich
an das Deutsche Reich anschließen. Von nun an galt das Führerprinzip.
(Wikipedia – Führerprinzip)
Propaganda und Gegenpropaganda
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Die
Politik hat das Kino seit Anbeginn zur Manipulation von
Gefühlen und Meinungen verwendet - besonders massiv
in der Ära des Nationalsozialismus. Britische und amerikanische
Filme reagierten darauf mit satirischer, nüchterner
oder ebenfalls stark emotionalisierender Gegenpropaganda.
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Der
Film "Triumph des Willens"
von Leni Riefenstahl zählt zu den berühmtesten
Propagandafilmen und inszeniert den NSDAP-Reichsparteitag
von 1934. Gekonnt werden dabei bewährte Gestaltungsmittel
der Bild/Tonmontage und der Kameraführung eingesetzt.
Wikipedia: "Triumph
des Willens"
play bei Google Video |
Am 27. April 1945,
noch vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs, erklärte die Provisorische
Regierung Karl Renner die Unabhängigkeit und Selbständigkeit
Österreichs und setzte die Verfassung von 1920 in der Fassung
von 1929 wieder ein.
"Größtmögliche
Freiheit für die Presse"
Am 1. Oktober 1945 ermöglichte der Alliierte Rat per Proklamation
wieder die durch Ständestaat und Drittes Reich zerstörte
Pressefreiheit. Der Alliierte Rat hatte seinen Entschluss, "der
demokratischen Presse hiermit die größtmögliche
Freiheit" zu geben, an gewisse Bedingungen geknüpft.
Hauptforderung an die Presse: "Sie soll demokratische Grundsätze
aufrechterhalten sowie den entschlossenen Kampf gegen die nationalsozialistischen,
großdeutschen und militärischen Ideologien und Lehren
in allen ihren Formen und Gesichtspunkten im politischen, sozialen,
kulturellen und ökonomischen Leben führen."
(Quelle: ORF.at)
Fragen |
| 1. |
Was
versteht man unter Vorzensur? |
| 2. |
Was
versteht man unter Nachzensur? |
| 3. |
Was
versteht man unter Führerprinzip? |
| 4. |
Was
versteht man unter Propaganda? |
Linktipps
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Videowochenschau der Medienwerkstatt
Wien
Das Projekt "Volks stöhnende Knochenschau" der Medienwerkstatt
Wien war das erste partizipative Medienprojekt in Österreich.
1980 gab es in Österreich zwei staatliche Fernsehprogramme
ORF 1 und ORF 2, Alternativen in Form von Kabelfernsehen oder Privatsendern
waren nicht vorhanden. Die Übermacht des Staatsfernsehens lag
vor allem in seiner uneingeschränkten Themenführerschaft.
Was nicht ins Fernsehen kam, war medial nicht von Bedeutung. Das
Fernsehmonopol endete offiziell erst mit dem Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz
1997.
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Ausschnitt
aus "Schwul sein kann
schön sein!" (1980)
"Würden Sie einen homosexuellen Präsidentschaftskandidaten
wählen?"
Diese Frage stellten Mitglieder der Homosexuelleninitiative
Wien (HOSI) Straßenpassanten einen Tag vor der Bundespräsidentenwahl.
play Video
(Real
Player erforderlich)
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Aufgabenstellung |
| Produktion
eines Medienprojektes zum Thema Meinungsfreiheit
z.B.: |
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Entwicklung
eines Fragenkatalogs (z.B.: Kopftuchstreit
etc.) |
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Interviews
im öffentlichen Raum (Straßeninterviews
etc.) |
Linktipps
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Information
ist ein Menschenrecht – Reporter ohne Grenzen
Reporter
ohne Grenzen ist eine regierungsunabhängige Menschenrechtsorganisation
mit Beraterstatus bei Europarat, UN-Menschenrechtskommission und
UNESCO. Die Organisation mit Sitz in Paris und mehr als 100 Korrespondenten
in aller Welt setzt sich weltweit für die Medienfreiheit
und Freiheit der ReporterInnen ein. Sie fordert aktiv den Respekt
vor den Menschenrechten und beruft sich auf den Artikel 19 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Jeder hat
das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert
anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht
auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen
und zu verbreiten."
Jährlich werden Berichte über die medienpolitische Lage
weltweit veröffentlicht. Der Jahresbericht 2004 über
Österreich vermerkt: "The heavy politicisation of public
broadcasting and very narrow ownership of the print media is still
a potential threat to press freedom."
Reporters sans frontières Internatonal: http://www.rsf.org
Reporter ohne Grenzen Österreich: http://www.rog.at
Fragebogen von "Reporter
ohne Grenzen" zur Ermittlung des "world press freedom
index" (engl.)
Download Fragebogen
(56kB)
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