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Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von Gremien kontrolliert, die
sich aus Vertreterinnen gesellschaftlich relevanter
Gruppen zusammensetzen. Er steht somit weder unter staatlicher
noch unter privater Kontrolle. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind berechtigt, Rundfunkgebühren
einzunehmen. Alle Besitzer von Radio- oder Fernsehgeräten haben diese
Rundfunkgebühren zu entrichten. Im Gegenzug sind die öffentlich-rechtlichen
Anstalten durch Rundfunkgesetze dazu verpflichtet, ihren Bildungsauftrag
zu erfüllen und ausgewogen alle gesellschaftlich relevanten Gruppen
in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Die
Ausgewogenheit in der Berichterstattung
soll Meinungsvielfalt, publizistische Vielfalt gewährleisten. Im
Bereich des kommerziellen Privatfunks soll hingegen durch eine große
Vielzahl unterschiedlich ausgerichteter Sender ein möglichst breites
Meinungsspektrum abgedeckt werden. Auch das Gebot zur journalistischen
Objektivität ist in Gesetzen und Richtlinien festgeschrieben. So
sind die Redakteure von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
per Rundfunkgesetz zur Wahrung des Grundsatzes der Objektivität verpflichtet.
Das Objektivitätsgebot einzuhalten
ist natürlich nicht immer einfach. Schließlich sind auch JournalistInnen
Menschen mit eigenen Meinungen. Es lässt sich also nicht verhindern,
dass subjektive Wertungen in die Berichte einfließen. Ein verantwortungsvoller
Umgang mit der Wahrheit ist dennoch der wesentliche Grundsatz, den es
in diesem Beruf zu achten gilt.
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