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Privatradios
sind im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk privatrechtlich
organisiert und unterliegen eigenen Gesetzen
zur Regelung des privaten Rundfunks.
Die Privatradios haben keinen öffentlich-rechtlichen Auftrag,
etwa den Bildungsauftrag, zu erfüllen.
Im Bereich des Privatfunks soll durch eine große Vielzahl
unterschiedlich ausgerichteter Sender ein möglichst breites
Meinungsspektrum abgedeckt werden. Kommerzielle Privatradios
sind in der Regel so genannte Formatradios
mit musikalischen Flächenprogrammen und wenig Wortsendungen.
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