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Bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die dem Objektivitätsgebot verpflichtet sind, unterliegt die Vermittlung von Meinungen eigenen gesetzlichen Bestimmungen. So hat die Wiedergabe von Kommentaren im ORF "unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen" sowie "unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität" zu erfolgen, heißt es im ORF-Gesetz. (vgl. Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk – ORF-Gesetz, §4 Abs. 5). Laut
Programmrichtlinien des ORF muss von einem Kommentator erwartet
werden, dass er sich seine Meinung "auf Grund zuverlässiger Quellen
und Informationen bildet, sie mit möglichst stichhaltigen Argumenten
begründet und in fachlich qualifizierter Weise darlegt" (ORF-Programmrichtlinien 2005, Gestaltungsgrundsätze für die Information, Punkt 1.5.15. http://publikumsrat.orf.at/richtlinien.html). Ein Kommentar fürs Radio sollte mit Engagement vorgetragen werden. Es handelt sich ja um einen subjektiven Text, der am besten von seinem Autor/seiner Autorin selbst gesprochen wird. Um die Verständlichkeit des Kommentars zu gewähren, ist es wichtig, den Inhalt gut aufzubauen. Kurze Sätze, ein wirkungsvoller Anfang und ein pointierter Schluss fördern die Aufmerksamkeit für die Botschaft, die der Kommentar vermitteln will. |
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