Aus
dem Lehrplan
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des
§ 2 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung
der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb
von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei
der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum
selbständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders
zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess
zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung
zu unterstützen.
Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung
von Medien sind zu fördern.