Aus dem Lehrplan:
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des
§ 2 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung
der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb
von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der
Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbständigen
Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern.
|