Medien bestimmen unseren privaten und beruflichen
Alltag. Technische Möglichkeiten der Vervielfältigung,
Übertragung und Vernetzung spielen in der "natürlichen"
Umgebung der Schüler/innen eine immer größere Rolle,
sie sind ein Teil ihrer Wirklichkeit, ihrer Lebenswelten. Erziehung
und Bildung sollten Heranwachsende in ihrer Beziehung zur Welt/Wirklichkeit
begleiten und fördern.
Der Anteil von Medien an der Welt/Wirklichkeitserfahrung
nimmt stetig zu - eine neue Dimension von Wirklichkeit ist mit dem
Aufkommen von hoch entwickelten Technologien entstanden. Wenn nun
die reflektierende Begegnung und Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten
ein grundlegender Bestandteil von Pädagogik ist, dann ergibt
sich daraus der Schluss, dass Medienpädagogik die gesamte Pädagogik
wesentlich stärker durchdringen soll. Pädagogik muss gleichzeitig
auch Medienpädagogik sein.
Nun haben mediale Erfahrungen durch Sprache, Bilder, Zeichnungen,
Bücher, Theater usw. schon seit jeher die Wirklichkeit des
Menschen mitgeformt. Wie stark diese Medien unsere Wirklichkeit/Weltsichten
mitprägen, ist aber in der Lehrerbildung wenig berücksichtigt
worden. Dass und wie das Basismedium "Sprache" an der
Konstitution von Wirklichkeit mitwirkt, findet erst langsam Eingang
in die einzelnen Fachdidaktiken. Genauso gelten diese Überlegungen
auch für die audio-visuellen Medien.
Im Massenkommunikationsprozess mittels
Massenmedien ist es möglich geworden, einer unüberschaubaren
Menge von Empfängern bei räumlicher und/oder zeitlicher
Distanz gleiche Mitteilungen zu vermitteln. Damit eröffnen
die Medien einerseits Chancen zu weltweiter Kommunikation, zu Weltoffenheit
und zur Weiterentwicklung der Demokratie, andererseits aber bergen
sie auch die Gefahr verstärkter Manipulation in sich. Die durch
Medien veränderte und sich verändernde Wirklichkeit ist
eine Herausforderung und eine Chance. Im Sinne medien-politischer
Bildung ist Medienerziehung die Auseinandersetzung nicht nur mit
Ursachen, Wirkungen und Formen medialer Kommunikation, sondern auch
mit den verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt
von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen.
Angesichts der Herausforderung durch
die elektronischen Medien muss sich die Schule verstärkt dem
Auftrag stellen, an der Heranbildung kommunikationsfähiger
und urteilsfähiger Menschen mitzuwirken, die Kreativität
und die Freude an eigenen Schöpfungen anzuregen und sich im
Sinne des Unterrichtsprinzips "Medienerziehung" um eine
Förderung der Orientierung des Einzelnen in der Gesellschaft
und der konstruktiv-kritischen Haltung gegenüber vermittelten
Erfahrungen zu bemühen.
Um diese Zielsetzungen von Medienerziehung
klar herauszuheben, ist es notwendig, im Zug der Begriffsdefinition
alle Begriffe, die Medien im schulischen Umfeld bezeichnen, sowie
gängige mit der Medienarbeit verknüpfte Gegenstandsbezeichnungen
zu umreißen.
2.1.
Medienpädagogik umfasst alle Fragen der pädagogischen
Bedeutung von Medien in Bildung, Freizeit und Beruf. Sie setzt sich
mit Inhalten und Funktionen der Medien, ihren Nutzungsformen in
den genannten Bereichen sowie ihren individuellen und gesellschaftlichen
Auswirkungen auseinander. Angesichts der Komplexität des Begriffes
erscheint es angezeigt, den Gesamtkomplex Medienpädagogik zu
unterteilen, und zwar in
2.1.1. Mediendidaktik: befasst
sich mit den Funktionen und Wirkungen von Medien in Lehr- und Lernprozessen.
Der Einsatz von audio-visuellen Medien in ihrer Rolle als Unterrichtsmittel
soll in Abstimmung mit der Bildungs- und Lehraufgabe, dem Lehrstoff
und den didaktischen Grundsätzen des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes
erfolgen. Medien sind Hilfsmittel zur Erreichung gegenstandsspezifischer
Ziele (Erziehung durch Medien).
2.1.2. Medienerziehung:ist eine
Form pädagogischen Umgangs mit Medien, der zur kritisch-reflexiven
Nutzung aller Medien heranführen soll. Wo Medien als Mittel
der Information, Unterhaltung, Bildung und Alltagsorganisation für
die Sozialisation des Menschen Bedeutung erlangen, werden sie zum
Gegenstand der Medienerziehung - die Medien sind Gegenstand und
Thema des Unterrichts (Erziehung über Medien).
Medienerziehung befasst sich mit allen Kommunikationsmedien, und
deren durch die so genannten Neuen Medien ermöglichten Kombinationen.
Diese Kommunikationsmedien sind - unabhängig von der Technologie
- konstitutive Bestandteile aller Texte:
Wort, gedruckt/gesprochen und Graphik, Ton, Standbild und bewegtes
Bild. Die so genannten Neuen Medien - auch das Internet - sind im
Wesentlichen als Weiterentwicklungen und Zusammenfügungen der
soeben genannten Bausteine Technologien, die der Verbreitung dienen
und Auswirkungen haben auf eine Reihe von sozialen Dimensionen.
Die kritische Reflexion der möglichen Auswirkungen ist ebenfalls
Gegenstand der Medienerziehung.
Durch die Möglichkeit, Daten
aller Art zu gewaltigen Informationsnetzen zusammenzufassen und
dieses Netz sowohl im Arbeits- als auch im häuslichen Bereich
dienstbar zu machen, d.h. verfügbar, abrufbar und bearbeitbar
zu machen, verwischen sich die Grenzen zwischen Individual- und
Massenkommunikation, zwischen dem Buch- und dem Zeitungsmarkt, zwischen
Unterhaltungs- und Geschäftskommunikation. Besonders im Segment
Neue Medien stellen sich der Medienerziehung für einen selbstbestimmten
kritischen Umgang neue Fragen.
|
3. ZIELSETZUNGEN DER MEDIENERZIEHUNG
|
Bevor
auf einige Arbeitsfelder der Medienerziehung eingegangen wird, erscheint
es notwendig, den Begriff "Medienkompetenz"
im Sinne dieses Erlasses zu definieren:
Medienkompetenz als Zielhorizont medienpädagogischer Bemühungen
umfasst neben der Fertigkeit, mit den technischen Gegebenheiten
entsprechend umgehen zu können, vor allem Fähigkeiten,
wie Selektionsfähigkeit, Differenzierungsfähigkeit, Strukturierungsfähigkeit
und Erkennen eigener Bedürfnisse u.a.m. Insbesondere bei der
Nutzung der sog. Neuen Medien stellen sich im medienerzieherischen
Zusammenhang - über den Nutzwert der Medien für den fachspezifischen
Bereich hinaus - Fragen von individueller und sozialer Relevanz.
Z.B. Was bedeutet die Informationsfülle für die menschliche
Informationsverarbeitungskapazität? Welche Selektions-, Strukturierungs-
und Professionalisierungsformen müssen geschaffen werden? Welche
Möglichkeiten gibt es, um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit
von Informationen zu sichern? Was sind einige der Implikationen
der Medienkonvergenz? Was bedeutet inhaltliche Konvergenz, d.h.
Vermischung von Spiel mit Film, sachliche Information mit gefühlsbetonter
Komponente etc. für die Verarbeitung? An welchen Bezugsrahmen
messen wir Computersimulationen? Welche Folgen hat die Vermischung
der Grenzen und Verwischung der Inhalte bei den Begriffen wirklich-virtuell-fiktiv?
3.1. Mediennutzung: Medienerziehung soll die Schüler/
innen durch Vermittlung kritischer Einsicht in die Kommunikationsphänomene
zu einem in ihrem jeweiligen Lebensbereich möglichen bewussten
und mitbestimmenden Medienhandeln führen. Medienhandeln setzt
voraus, dass Menschen in jeder Kommunikationssituation mit Medien
aktiv sind. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der Mediennutzung ihre
eigene Bedeutung in der Interaktion mit dem jeweiligen Medium aushandeln.
Daher soll Medienerziehung, ausgehend von der persönlichen
Disposition des Schülers/der Schülerin unter Berücksichtigung
der sprachlichen Voraussetzungen, neben dem kognitiven auch den
affektiven Bereich mit einschließen. Sie soll dem Schüler/der
Schülerin helfen, die eigenen Rollenerwartungen zu überdenken
und seine/ihre eigenen Kommunikationsbedürfnisse und -defizite
zu erkennen.
Die
Schüler/innen sollen weiters erkennen und erleben, dass Massenmedien
gezielt Bedürfnisse zu konsum-orientiertem Verhalten wecken.
Sie sollen erkennen, dass neue Formen der Individual- und Massenkommunikation
ihre Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung am wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Leben erweitern. Ferner sollen sie erkennen
und erleben, dass die elektronischen Medien Freizeitgestaltung und
Freizeitverhaltensweisen wesentlich mitbestimmen. In diesem Bereich
soll auf die enge Verzahnung der Freizeit- und Unterhaltungsindustrie
mit den Massenmedien zur Schaffung von typischen Verhaltensmustern
hingewiesen werden.
3.2. Kommunikation mit und durch
Medien: Die Schüler/innen sollen durch Medienerziehung befähigt
werden, sich in einer Welt zurechtzufinden, über die sie zum
großen Teil durch Medien informiert werden. Es soll ihnen
bewusst gemacht werden, dass die Medien beträchtlich zu ihrer
politischen Urteilsbildung beitragen. Sie sollen erkennen, dass
die Expansion von Kommunikationstechniken den Menschen erhöhte
Ausdrucks- und Partizipationschancen am politischen Leben durch
"direkte" Demokratie per Knopfdruck, bessere politische
Information, bessere Information durch Behörden ermöglicht,
gleichzeitig sollen sie aber erfahren, dass ebenso durch Kommunikationsmedien
Menschen durch zunehmende Passivität von einer direkten Beteiligung
am politischen Leben abgehalten, von politischen Konflikten abgelenkt
und durch finanzkräftige Interessengruppen politischen Manipulationen
ausgesetzt werden können. Sie sollen lernen, wie sie selbst
Medien zu kritischer Urteilsbildung nutzen und dadurch ihre Handlungskompetenzen
stärken.
Sie sollen erfahren, dass die Medien nicht nur als Vermittler fiktiver
Welten, sondern auch in der Abbildung der Wirklichkeit eine eigene
Wirklichkeit schaffen. Die Schüler/innen sollen aber erkennen,
dass diese gestaltete Wirklichkeit nicht wertneutral sein kann.
Sie sollen die Struktur, die Gestaltungsmittel und die Wirkungsmöglichkeiten
der einzelnen Medienarten wie Film, Dia etc. erkennen und sollen
verstehen, welche Inhalte vorwiegend von welchen Medienarten vermittelt
werden. Dabei soll ihnen bewusst gemacht werden, dass identische
Inhalte unterschiedlich präsentiert werden und folglich unterschiedliche
Wirkungen haben.
Medienerziehung soll das Bewusstsein für die vielfach einseitige
und klischeehafte Darstellung von sozialen und geschlechtsspezifischen
Rollen durch die Medien wecken. Schüler/innen sollen für
die Frage sensibilisiert werden, inwiefern die Medien den vielfältigen
Lebensalltag (z.B. Verhältnis Frau - Mann, Untergebene(r) -
Chef/in, Jugendliche -Ältere u.ä.) realitätsgerecht
vermitteln. Sie sollen erkennen, dass soziale und geschlechtsspezifische
Rollen der Stereotypisierung unterliegen.
Können die Medien allein auch nicht unbedingt einen Wandel
bezüglich der Auffassung von der Rollenverteilung in unserer
Gesellschaft bewirken, so kommt ihnen dennoch eine bedeutsame Rolle
in der Beeinflussung und Aufklärung der Öffentlichkeit
zu. Indem sie bestimmte Wertvorstellungen reflektieren, tragen sie
zur Aufrechterhaltung herrschender Vorstellungen bei und können
gewisse Ideen, Leitbilder und Anschauungen noch verstärken
bzw. abschwächen.
3.3. Medien als Wirtschaftsfaktor oder
Massenmedien als Institution: Die Schüler/innen
sollen erkennen, dass wirtschaftliche, technische, gesellschaftliche
und ideologische Voraussetzungen sowie unterschiedliche Organisationsformen
(öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche) ganz bestimmte
Formen der Herstellung, Verteilung und auch bestimmte Kriterien
zur Auswahl und Darstellung der vermittelten Inhalte bedingen. In
diesem Zusammenhang kann auf die Arten der Nachrichtenbeschaffung,
die Finanzierung durch Seher- und Hörergebühren und durch
Werbung sowie auf das Spannungsverhältnis zwischen importierten
und heimischen Medienprodukten hingewiesen werden. Auch die Rolle
fortschrittlicher Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations,
PR) als Partner und Informationslieferant der Medien soll behandelt
werden. Moderne Public Relations stellen u.a. den offenen, langfristigen
Dialog zwischen den Gruppen der Gesellschaft (Wirtschaft, Politik,
Wissenschaft, Sozialbereich, Sport usw.) und den Medien her. Dabei
sollen Begriffe wie Unabhängigkeit, Objektivität, Glaubwürdigkeit,
Meinungsvielfalt, Manipulation usw. kritisch durchleuchtet werden.
3.4. Eigene Medienschöpfungen:
Im Sinne von Handlungs- und Erfahrungslernen sollen die Schüler/innen
im Rahmen der Medienerziehung zur Herstellung von eigenen Medienprodukten
ermutigt werden. Medienmachen allein ist jedoch - so verdienstvoll
es auch für eine Reihe von Lernzielen sein mag - noch keine
Medienerziehung. Erst wenn die praktische Tätigkeit mit einer
kritischen Reflexion über den Herstellungsprozess gekoppelt
wird, kann von einer medienpädagogischen Arbeit gesprochen
werden. Die Reflexion kann sich u.a. beziehen auf die Erfahrungen,
die im sozialen Bereich gesammelt werden, auf die Produktion von
Bedeutung, die die Grundlage von Medienmachen ist u.v.m. Damit soll
sichergestellt werden, dass das Medienmachen in einen bewussten
Erkenntnisgewinn mündet.
4.1.
Allgemeines
Da die in den Medien behandelten Themen alle Bereiche des Erkennens
und Handelns berühren, ist die Medienerziehung nicht auf einzelne
Unterrichtsgegenstände oder bestimmte Schulstufen beschränkt.
Jeder Lehrer/ jede Lehrerin ist vielmehr verpflichtet, auf sie als
Unterrichtsprinzip, wie es in den einzelnen Lehrplänen verankert
ist, in allen Unterrichtsgegenständen fachspezifisch Bedacht
zu nehmen.
Für diesen Bereich bieten sich projektorientierte Unterrichtsformen
an.
Die
Integration der Massenmedien in das Unterrichtsgeschehen darf dabei
nicht als eine bloße Verwendung der Medien, als Impuls für
den Fachunterricht oder als Illustration der Stoffdarstellung verstanden
werden. Beim Einsatz und bei der Betrachtung der Medien ist vielmehr
die Beeinflussung des Weltbildes und deren Rückwirkung auf
gesellschaftliche und politische Entscheidungen bewusst zu machen.
Gerade weil Medien die Welt so spontan und natürlich abzubilden
scheinen, sollte Folgendes immer mitbedacht werden:
Medien sind nie neutrale Behälter von Informationen. Die Bilder,
die wir für Abbildungen der Wirklichkeit halten, sind gestaltet,
sie sind professionell konstruiert - deshalb wird gerade hier bei
der Dekodierung ein hohes Potential an Medienkompetenz benötigt.
Auch im naturwissenschaftlichen Bereich, dem im herkömmlichen
Diskurs ein hoher Grad an Objektivität zugeschrieben wird,
sind die Schlüsselfragen (Wer teilt wem was mit, in welcher
Absicht?), mit denen wir mediale Texte zerlegen, von eminenter Wichtigkeit
- sie sollten genauso angewendet werden wie bei Medientexten, deren
"Gemachtheit" deutlicher ins Auge sticht.
Kritische Medienanalyse behindert nicht - wie oft von Fachdidaktikerinnen
und -didaktikern befürchtet wird - die fachspezifischen Aussagen
der jeweiligen Medien. Im Gegenteil - gerade das Eingehen auf die
Schnittstellen zwischen fachspezifischen Inhalten und der Vermittlungsleistung
des jeweligen Mediums bringt einen merklichen Zuwachs nicht nur
an Medienkompetenz, sondern auch an fachimmanentem Ertrag mit sich.
Die Erkenntnis, dass auch speziell für den Unterricht konzipierte
audio-visuelle Medien nicht objektiv sein können, bringt den
Glauben an die Richtigkeit und Wahrheit anderer Medien, wie zum
Beispiel Schulbücher, ins Wanken. Die Beschäftigung mit
Begriffen wie Wahrheit, Richtigkeit wird zur Hinterfragung der scheinbaren
Natürlichkeit und Selbstverständlichkeit so mancher Bilder
führen, die eine authentische Wirklichkeit suggerieren.
Auch der für eine moderne und effektive Gestaltung des Unterrichts
unbedingt notwendige Einsatz von audio-visuellen Unterrichtsmitteln
kann nicht zur Medienerziehung gerechnet werden, es sei denn, dass
über die fachdidaktische Verwendung hinaus auch medienspezifische
Eigenheiten des Dargebotenen angesprochen werden. So soll z.B. neben
und zu dem fachspezifischen Informationsgehalt des Mediums überlegt
werden, ob und inwieweit Interessen der Medienproduzenten den Inhalt
und die Gestaltung des Dargebotenen beeinflussen.
Die Medienerziehung hat grundsätzlich auf allen Schulstufen
- der geistigen Entwicklung der Schüler/ Schülerinnen
entsprechend - zu erfolgen.
4.2
Beispiele für die Durchführung
4.2.1. Verknüpfung mit dem Lehrplan
Der Lehrplan 99 (Hauptschule) geht bereits in der Präambel
auf den Stellenwert von Medien in der Welt von heute ein:"Innovative
Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien
dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor."
Darüber hinaus bieten die Einteilung in Bildungsbereiche, die
Betonung von fächerverbindendem und fächerübergreifendem
Unterricht sowie der Bedeutung von lebensweltlichen Bezügen
eine Reihe von Ansatzpunkten für die Realisierung von Medienerziehung:
"Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen
und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler
aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren." und
"Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände
hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände
und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende
Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung
und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll
den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung
von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen."
Bei den Bildungsbereichen sei explizit auf den Bereich "Sprache
und Kommunikation" sowie "Kreativität und Gestaltung"
verwiesen:
"In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen
und Schüler mit und über Sprache - z.B. auch in Form von
Bildsprache - zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen
und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern."
und "Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck
zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen
und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen
zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven
Erkenntnissen zu verbinden."
4.2.2.
Exemplarische Vorschläge
4.2.2.1. Vorschulstufe, 1. - 4. Schulstufe
Für die Integration des Unterrichtsprinzips bietet sich über
den Kernbereich der Unterrichtsgegenstände Deutsch und Bildnerische
Erziehung sowie Sachunterricht hinausgehend der gesamte Lehrplan
an. Durch die Thematisierung und den Vergleich von eigenen Erlebnissen
und Erfahrungen der Kinder mit durch Medien vermittelten Sekundärerfahrungen
können die spezifischen Eigenschaften einzelner Medienarten
und die daraus resultierenden Wirkungen bewusster erfahren werden.
An Sachbereichen werden sowohl Medienprodukte, die sich speziell
an Kinder im Grundschulalter richten (z.B. Kindersendungen des Fernsehens,
Kinderzeitschriften, "Kinderseiten" aus Zeitschriften,
Comics, Internetseiten für Kinder, Computerspiele bzw. Lernsoftware),
als auch solche, die nicht speziell für Kinder dieser Altersstufen
produziert, aber tatsächlich von diesen konsumiert werden,
zu berücksichtigen sein. Durch Förderung der Selbsttätigkeit
und Einsicht in die charakteristischen Eigenschaften der Medien
sollen, wenn möglich, eigene Erfahrungen in der Herstellung
von Medien gemacht werden.
4.2.2.2. Sonderschule, 1. - 9. Schulstufe
In den Sonderschulen kommt der Medienerziehung besondere Bedeutung
zu: Einerseits sind die Möglichkeiten der Kinder zum Sammeln
unmittelbarer Erfahrungen durch Behinderungen häufig eingeschränkt,
was durch den Einsatz von Medien zumindest ansatzweise kompensiert
werden soll. Andererseits kommt bei vielen Behinderungen den Medien
eine bedeutsame Funktion bei der Überbrückung von Kommunikationsbarrieren
zu (z.B. bei sinnes- und körperbehinderten Kindern). Medienerziehung
in dieser erweiterten Sicht verknüpft damit sonderpädagogische
Aufgaben und Zielsetzungen mit jenen Anliegen der Medienerziehung,
die die behinderten Schüler/innen selbst als Medienkonsumenten
zu Adressaten haben.
In den Lehrplänen der Sonderschulen finden sich zahlreiche
konkrete Ansatzpunkte zur Berücksichtigung beider Aspekte.
Diese reichen von Teilbereichen einzelner Unterrichtsgegenstände
(z.B. der Bereich Fotografie und Film/ Video in der Bildnerischen
Erziehung) bis zu detaillierten Lehrstoffangaben (z.B. Zeitung,
Film und Fernsehen in Geschichte und Sozialkunde).
4.2.2.3. Hauptschule, Allgemein bildende
höhere Schule 5. - 8. Schulstufe
In den Lehrplänen für Deutsch und Bildnerische Erziehung
(Hauptschule, allgemein bildende höhere Schule) wird Medienerziehung
explizit angegeben. Als weitere Einstiegsmöglichkeiten bieten
sich Beobachtungen über die Ausdruckswerte von sprachlichen
und nichtsprachlichen Ausdrucksformen, Schulung der Kompetenz, sich
selbst und den anderen Kenntnis von Tatsachen zu verschaffen, sowie
Rollenspiele an.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Medienerziehung
auch und besonders in dieser Altersgruppe bei den persönlichen
Medienerfahrungen, -erlebnissen und -gewohnheiten der Schüler/innen
ansetzen und zur Selbstreflexion führen soll.
4.2.2.4.
Mittlere und höhere Schulen, Polytechnische Schule und Berufsschule
9.-12./13. Schulstufe
An Polytechnischen Schulen scheint Medienerziehung in den Lehrplänen
der Unterrichtsgegenstände Berufsorientierung und Lebenskunde,
Deutsch, Projektorientierter Unterricht und in Wahlpflichtgegenständen
auf. Die Lehrstoffangaben der Lehrpläne der mittleren und höheren
Schulen enthalten zahlreiche Hinweise auf Sachgebiete der Medienerziehung.
Die Rolle und der Stellenwert der Medien können in den jeweiligen
Unterrichtsgegenständen vor allem im (fächerübergreifenden)
Projektunterricht (z.B. Medien als Wirtschaftsfaktor, Werbung als
Wirtschaftsfaktor, Ästhetik der Werbung, Sprache der Werbung,
Öffentlichkeitsarbeit-Public Relations als Dialoginstrument,
wirtschafts- und gesellschaftspolitische Funktionen und Rolle von
PR, Chancen und Gefahren strategischer PR für die Bildung der
veröffentlichten und öffentlichen Meinung, Konzepte und
Instrumente der PR) in den Unterrichtsgegenständen Deutsch,
Bildnerische Erziehung sowie des Bereiches Wirtschaftskunde beleuchtet
werden. Im Deutschunterricht kann die vergleichende Betrachtung
von literarischen Werken und ihren Verfilmungen die Möglichkeiten
und Grenzen der beiden Kunstformen aufzeigen. Die Unterrichtsgegenstände
der Bereiche Geschichte und Sozialkunde sowie Zeitgeschichte ermöglichen
beispiels-weise nicht nur die Betrachtung von audio-visuellen Medien
hinsichtlich ihrer Rolle als Quellenmaterial, sondern auch ihrer
Entwicklung und ihres Einflusses auf die Gesellschaft. In den Unterrichtsgegenständen
der Bereiche Psychologie und Philosophie können Fragen der
journalistischen Ethik, die Psychologie der Massenkommunikation,
wahrnehmungspsychologische Fragen, Vorgänge der Meinungsbildung
und Manipulation erörtert werden. In den Unterrichtsgegenständen
der Bereiche Physik und Chemie können die technischen Grundlagen
der Phonographie und Photographie, von Rundfunk und Fernsehen sowie
Probleme der Nachrichtentechnik behandelt werden.
4.3.
Medienkunde im
eigentlichen Sinn steckt einen Teilbereich der Medienerziehung ab,
der Wissen über Medien, deren Entstehung, Organisation und
Strukturen vermittelt. Bezogen auf das Schulwesen ist sie die Bezeichnung
für eine Unverbindliche Übung, die z.B. an Allgemein bildenden
höheren Schulen geführt wird. Nähere Angaben hinsichtlich
der Inhalte sind der jeweils gültigen Fassung der betreffenden
Lehrpläne zu entnehmen.
4.4.
Mediendidaktik
ist im Sinne des Studienplanes der Pädagogischen, Berufs- und
Religionspädagogischen Akademien auch die Bezeichnung für
einen Unterrichtsgegenstand, der Ziele der Mediendidaktik (vgl.
2.1.1.) und Medienerziehung (vgl. 2.1.2.) vereinigt.
4.5.
Unterrichtstechnologie
dient laut Lehrplan der Pädagogischen Akademien der Vermittlung
von Fertigkeiten und technischem Grundwissen zur Handhabung audio-visueller
Geräte und Systeme, verbunden mit Hinweisen zum richtigen Einsatz
der Medien-Hard- und Software im Unterricht. Die hier vermittelte
Fertigkeit ist eine Voraussetzung zur Gestaltung von Medien..
4.6.
Der mit der Verwaltung der audio-visuellen Unterrichtsmittel betraute
Kustos sollte über Verantwortung, Initiative, Vorschläge
für den Aufbau und die Ausstattung der ihm übertragenen
Materialien (SchUG § 52) hinaus auch Projekte auf dem Gebiet
der Medienerziehung fachlich unterstützen.
4.7.
Im Sinne des SchUG § 62 (enge Zusammenarbeit von Lehrern und
Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes)
sollen die Erziehungsberechtigten gerade im Bereich der Medienerziehung
zur Erziehungsarbeit eingeladen werden. Medienkonsum, -gewohnheiten
und -wirkungen sollen im Rahmen von Elternabenden behandelt werden;
im Schulgemeinschaftsausschuss können weitere Aktivitäten
(Schulveranstaltungen etc.) angeregt werden.
4.8.
Im außerschulischen Bereich ist die Hinführung zu verantwortlichem
Medienkonsum eine wesentliche Aufgabe im Zusammenwirken von Erziehern/Erzieherinnen
und Schülern/Schülerinnen.
4.9.
Schulveranstaltungen auch unter Mitwirkung außerschulischer
Organisationen können entsprechend der Schulveranstaltungenverordnung
durchgeführt werden. Die durch diese Schulveranstaltungen den
Schülern erwachsenden Kosten (z.B. Eintrittsgebühren,
Fahrtkosten) müssen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Angemessenheit
entsprechen. Dabei haben die finanziellen Erwägungen stets
hinter den pädagogischen Gesichtspunkten zurückzustehen:
Es dürfen z.B. finanzielle Erwägungen nicht dazu führen,
dass für bestimmte Altersgruppen geeignete Spielfilme aus Kostengründen
auch anderen, zumeist jüngeren, Schülern und Schülerinnen
vorgeführt werden.
4.10.
Die zuständige Schulbehörde hat im Rahmen der Lehrerfortbildung
für Seminare und Vorträge (Vorführungen) sowohl über
den Einsatz audio-visueller Unterrichts-mittel als auch über
die Probleme der Medienerziehung für die Lehrer/innen aller
Fächer und Schularten vorzusorgen. Um eine möglichst intensive
Schulung der Lehrer/innen zu erreichen, wird empfohlen, die Medienerziehung
in den Pädagogischen Instituten schwerpunktmäßig
zu behandeln.
Dieser Erlass tritt mit 20. November 2001 in Kraft.
Mit
dem Inkrafttreten dieses Erlasses tritt der Erlass ZL 33.223/14-V/13b/94
vom 20. April 1994 außer Kraft.
Wien,
20. November 2001
Die Bundesministerin:
Gehrer
Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
GZ 48.223/14 -Präs.10/01, Rundschreiben Nr.64/01
Für
den Inhalt verantwortlich: Susanne
Krucsay
|